Trink- und Sondennahrungen (medizinische enterale Ernährung) gelten als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten). Anders als “normale” Lebensmittel können Trink- und Sondennahrungen wie Arzneimittel von Ihrem Arzt verschrieben werden, wenn Sie oder Ihr Angehöriger an einer „fehlenden oder eingeschränkten Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ leiden und sonstige alternative Maßnahmen nicht ausreichen, um die Ernährungssituation zu verbessern.

Die Verordnungsfähigkeit ist festgelegt in § 21 der Arzneimittelrichtlinie [1] (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Alternative Maßnahmen (beispielsweise die Anpassung der normalen Ernährung) können mit der Verordnung von Trink- oder Sondennahrung kombiniert werden, wenn Ihr Arzt dies für notwendig hält. 

Der Begriff der Verordnungsfähigkeit beschreibt, welche Produkte welchen Patienten unter welchen Umständen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können. Diese Leistungen sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) festgelegt (Kapitel I; § 18 bis § 26). Welche Kosten im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden, hängt davon ab, welche Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag vereinbart wurden.

Das wichtigste: Ihr Arzt darf Ihnen Trink-und Sondennahrungen wie ein normales Arzneimittel verordnen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Das müssen privat Versicherte beachten

In der Regel übernimmt auch die private Krankenversicherung (PKV) die Kosten für die Versorgung mit unseren verordnungsfähigen Produkten und den dazugehörigen Hilfsmitteln. Allerdings gibt es hier je nach Versicherungsvertrag Ausnahmen. Damit Sie keine unliebsame Überraschung erleben, empfehlen wir Ihnen, mit dem Kundenservice Ihrer Versicherung im Vorfeld Kontakt aufzunehmen und sich zu informieren, welche Bedingungen Ihr Vertrag enthält.

Verordnungsfähigkeit unserer Produkte

Für unsere Nahrungen gelten auch entsprechende Regeln für die Verschreibung, u. a. Verordnung auf einem Standard-Arzneimittelrezept (dem sogenannten Muster 16) und die gesetzliche Zuzahlung (pro Rezeptzeile) durch den Patienten.
  • Trinknahrungen für Kinder und Erwachsene gelten als sogenannte Elementardiäten. Sie sind verordnungsfähig und können somit von der Krankenkasse erstattet werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie müssen z. B. zur alleinigen Ernährung geeignet sein, auch wenn Trinknahrungen in der Regel als Ergänzung der sonstigen Ernährung eingesetzt werden, um Mangelzuständen entgegenzuwirken. Dies trifft auf viele, aber nicht auf alle unserer Produkte zu. Klicken Sie einfach auf das entsprechende Produkt auf unserer Trinknahrungsübersichtsseite. Dort können Sie schnell erkennen, ob Sie ein bestimmtes Produkt als Kassenleistung erhalten können.
  • Bei der Verordnung von Sondennahrungen für Kinder und Erwachsene gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie bei unseren Trinknahrungen. Informationen zur Verordnungsfähigkeit unserer Sondennahrungsprodukte finden Sie ebenfalls direkt auf der Webseite.
  • Neocate ist eine Spezialnahrung zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern mit Kuhmilchallergie oder multiplen Nahrungsmittelallergien. Der Kinderarzt kann Ihrem Kind Neocate zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verschreiben, wenn eine Kuhmilchallergie oder eine multiple Nahrungsmittelallergie diagnostiziert ist - auch über das 1. Lebensjahr hinaus. Dafür muss eine fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung vorliegen.
  • Für die Anwendung von Sondennahrung sind zusätzlich medizinische Hilfsmittel notwendig. Entsprechende Applikationshilfen wie Überleitsysteme oder Spritzen können ebenfalls zu Lasten der GKV verordnet werden. Folgendes gilt es zu beachten:
    • Sagen Sie Ihrem Arzt, dass er medizinische Hilfsmittel und die Nahrung am besten auf zwei getrennten Rezepten verschreiben soll. Dadurch können Sie Rückfragen von der Krankenkasse vermeiden.
    • Lassen Sie sich von einem Versorger unterstützen, der Sie beliefert und individuelle Fragen rund um die Verordnungsfähigkeit und Anwendung der Produkte kompetent beantwortet. Der Versorgungsservice unseres Nutricia Ernährungsteams ist für Sie kostenlos.