Ihr Arzt kann Trink- und Sondennahrung verordnen

Trink- und Sondennahrungen sind verordnungsfähig. Die genauen Regelungen sind aber abhängig vom jeweiligen Bundesland und von den jeweiligen Krankenkassen. Hier gibt es unterschiedliche Vorgaben und Verträge.

Welche Produkte tatsächlich bei Ihrer Krankenkasse gelistet sind, sollten Sie am besten persönlich erfragen. Sowohl Ihre Krankenkasse als auch die versorgenden Unternehmen kennen die gültigen Vereinbarungen.

  • Ihr behandelnder Arzt schreibt eine begründete Verordnung.
  • Der Chefarzt Ihrer Krankenkasse bewilligt die Verordnung.
  • Je nach Leistung Ihrer Krankenkasse können die Therapie und die Produkte bei einer Genehmigung angepasst werden.

Neocate ist prinzipiell erstattungsfähig

Neocate ist in Österreich prinzipiell erstattungsfähig. Voraussetzung dafür ist die Diagnosestellung der Kuhmilchallergie durch einen Facharzt für Kinderheilkunde. Die Entscheidung über die Kostenübernahme obliegt den jeweiligen Chefärzten der Krankenkassen.