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Der Weg in die Freiberuflichkeit – Selbstständige Hebamme werden
Kaum eine Hebamme hat noch nicht darüber nachgedacht, sich selbstständig zu machen – sicher haben auch Sie bereits mit dem Gedanken der Freiberuflichkeit gespielt.
Freiberufliche Hebammen agieren im Gegensatz zu Klinikhebammen selbstständig und außerhalb eines Anstellungsverhältnisses. Damit einhergehend ist ein höheres Maß an Selbstbestimmung in der Tätigkeit freiberuflicher Hebammen. Die Möglichkeit, sich selbst und seine ganz eigenen Vorstellungen von einer guten Betreuung zwischen Schwangerschaft und Stillzeit zu verwirklichen, ist daher zweifelsohne reizvoll.
Freiberufliche Hebammen verdienen in der Regel mehr
Auch das Gehalt fällt in der Regel höher aus als bei festangestellten Hebammen. Freiberufliche haben ihren Stundensatz selbst in der Hand und können sich mit verschiedenen Kursen zusätzlich etwas dazu verdienen. Einziger Nachteil bringen dabei die hohen Abgaben freiberuflicher Hebammen für die Berufshaftpflichtversicherung mit sich. Näheres zu den Versicherungen, die Sie als freiberufliche Hebamme abschließen sollten oder sogar müssen, können Sie im Abschnitt Versicherungen nachlesen.
Sollten Sie sich dazu entschließen, den Weg in die freiberufliche Hebammenarbeit zu gehen, gibt es vorher eine Menge zu bedenken – hier ist gute Vorbereitung und Organisation für einen erfolgreichen Neustart alles. Wie das aussehen kann, zeigen wir Ihnen hier.
Freiberufliche Hebamme werden: Die wichtigsten Schritte
Vor Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit sind für einen reibungslosen Einstieg einige organisatorische Schritte von Nöten. Um Sie in Ihrem Vorhaben einer selbständigen Hebammentätigkeit zu unterstützen, geben wir Ihnen einen groben Fahrplan zur Freiberuflichkeit an die Hand.
1. Über Voraussetzungen informieren
Dabei informieren wir Sie über die Voraussetzungen für die Freiberuflichkeit, die Sie sowohl auf persönlicher als auch auf professioneller Ebene bestenfalls mitbringen sollten. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und die entsprechende Berufserlaubnis zur Hebamme sind dabei selbstverständlich oberste Bedingung. Zu den Voraussetzungen für Ihre Freiberuflichkeit geht es hier entlang.
2. Qualitätsmanagement aufbauen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Aufbau eines Systems für Ihr Qualitätsmanagement, das von Ihrer Seite aus erforderlich und dessen Pflege einen nicht unerheblichen Anteil Ihrer freiberuflichen Hebammentätigkeit ausmachen wird. Denn wie alle anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen sind auch Sie als selbständige Hebamme dazu verpflichtet, Ihre Leistungen jederzeit nachweisen zu können. Wie das genau auszusehen hat, können Sie auf unserer Seite zu Qualitätsmanagement für Hebammen nachlesen.
3. Versicherungen abschließen
Wie bereits angedeutet, sind zu Beginn Ihrer Freiberuflichkeit außerdem diverse versicherungstechnische Vorkehrungen zu treffen. Obligatorisch ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Ihnen im Falle einer hohen Schadensersatzforderung im Rahmen Ihrer Hebammenarbeit Schutz bietet. Die Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ist durch Ihre Selbständigkeit auch verpflichtend. Kein Muss, aber eine dringende Empfehlung für alle freien Hebammen ist eine Unfallversicherung sowie eine Rechtsschutzversicherung. Informieren Sie sich bei uns genauer zum Thema Versicherungen in der Freiberuflichkeit.
4. Abrechnung klären
Sicherlich ist für Sie auch wichtig zu wissen, wie die Abrechnung deiner Hebammenleistungen in Zukunft ablaufen wird. Da die meisten Ihrer Dienste von der gesetzlichen wie auch privaten Krankenkasse übernommen werden, werden Sie in den allermeisten Fällen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Wie genau und mit welchem Programm das funktioniert, erfahren Sie auf unserer Unterseite zum Thema Abrechnung.