Die Hebammentätigkeit

Mittendrin statt nur dabei: Laut Hebammengesetz (HebG)1 sind Ärzte und Ärztinnen in Deutschland verpflichtet, bei einer Geburt für die Anwesenheit einer Hebamme Sorge zu tragen. Diese Vorschrift kommt nicht von ungefähr: Als Hebamme beraten und betreuen Sie Schwangere und frischgebackene Mütter während der Schwangerschaft, der Geburt, des Wochenbetts und der Stillzeit. Das Berufsbild der Hebamme stellt die ideale Kombination des sozialen und medizinischen Bereichs dar.

Hebamme werden

Sie interessieren sich dafür, Hebamme zu werden? Das Hebammenreformgesetz (HebRefG)2 sieht in Deutschland die Ausbildung zur Hebamme in Form eines Studiums mit Theorie- und Praxisphasen vor. Erfahren Sie mehr über den Beruf der Hebamme

Berufsbild Hebamme: Anforderungen und Aufgaben

Da Hebammen wesentlich zur Gesundheit und zu einem guten Start von Müttern und ihren Familien beitragen, sind die Anforderungen während der Ausbildung und später im beruflichen Alltag anspruchsvoll und setzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Sozialkompetenz voraus.

Zu den täglichen Aufgaben einer Hebamme gehören:

  • vorgeburtliche Schwangerschaftskontrollen und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitserhaltung
  • Förderung einer normalen Geburt und das Erkennen von Komplikationen
  • eigenverantwortliche Betreuung der gesamten Geburt mit evidenzbasiertem Wissen und modernster Technik
  • Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen im interprofessionellen Team
  • Umgang mit schwierigen Situationen, beispielsweise bei Schwangerschaftsabbruch, Fehlbildungen des Neugeborenen oder Totgeburten
  • Betreuung und Beratung nach der Geburt rund um die Gesundheit von Mutter und Kind bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes

Die verschiedenen Berufsbilder einer Hebamme

Grundsätzlich können Hebammen sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig sein. Klinikhebammen sind fest in einer Klinik angestellt und arbeiten im Schichtdienst. Als angestellte Hebamme kann es gut sein, dass sie mehrere Geburten betreuen. Viele Kliniken arbeiten jedoch auch mit freiberuflichen Hebammen zusammen – in diesem Fall spricht man von Beleghebammen3.

Da eine Beleghebamme ihre Tätigkeit freiberuflich ausübt, muss sie sämtliche gesetzliche und freiwillige Absicherungen selbst erwirtschaften und abführen. Sie ist also selbst für die Kosten von Haftpflicht-, Sozial- und Rentenversicherung zuständig und benötigt Rücklagen für Krankheit und Urlaub.

Beleghebammen werden in zwei verschiedene Formen unterschieden: Begleit-Beleghebammen und Dienst-Beleghebammen4,5,6,7.

Wie der Name bereits verrät, betreut eine Begleit-Beleghebamme Schwangere auf ihrem Weg zur Entbindung und leitet ebenfalls noch im Wochenbett und Stillzeit Versorgung. Dafür nimmt sie bereits Wochen vor der Entbindung Kontakt zur Schwangeren auf. Mit Einsetzen der Wehen oder bei einer geplanten Geburtseinleitung treffen Begleit-Beleghebammen und Gebärende im Idealfall gleichzeitig in der Klinik ein.

Eine Begleit-Beleghebamme ermöglicht eine Eins-zu-eins-Betreuung mit der Gebärenden ohne Schichtwechsel unter den Standards des Krankenhauses, mit dem sie vertraglich kooperiert. Eine Begleit-Beleghebamme kennt die Bedürfnisse der zu betreuenden Schwangeren ganz genau. Da es sich hierbei um eine intensive Betreuung handelt, müssen sich Schwangere früh um eine Begleit-Beleghebamme bemühen.

Eine Dienst-Beleghebamme hingegen arbeitet im normalen Dienst-, Schicht- oder Bereitschaftsdienst in der Klinik, die vertraglich die Bedingungen für die geburtshilfliche Versorgung festlegt. Gebärende und Dienst-Beleghebamme treffen meist zum ersten Mal an der Kreißsaaltür aufeinander. Bis zu zwei Frauen kann eine Dienst-Beleghebamme gleichzeitig betreuen und abrechnen (sowie unaufschiebbare Leistungen für eine weitere Versicherte bis zu maximal einer Stunde).

Die Dienst-Beleghebamme stellt sicher, dass Gebärende sieben Tage rund um die Uhr Hebammenhilfe im Kreißsaal erhalten. Das bedeutet, dass unter Umständen mehrere Dienst-Beleghebammen über den Zeitraum der Schwangerschaft zum Einsatz kommen. Eine so enge Bindung wie zwischen einer Begleit-Beleghebamme und einer Schwangeren ist daher nicht die Regel4,5,6,7.

Die Freiberuflichkeit erlaubt Hebammen besondere Flexibilität in der Betreuung ihrer Eltern, wie zum Beispiel das Angebot zur Betreuung von Hausgeburten. Freiberufler:innen können sich auch auf die Tätigkeit als Hebamme im Wochenbett spezialisieren.

  1. Hebammengesetz (2019) https://www.hebammengesetz.de/gesetz.htm
  2. Hebammenreformgesetz (2019) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/hebammenreformgesetz.html
  3. Selbstständig machen als Hebamme (2023) https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/hebamme
  4. Deutsche Hebammenzeitschrift „Autonomie im Team“ (Ausgahebammenreformbe 3/2021) https://www.dhz-online.de/no_cache/archiv/archiv-inhalt-heft/archiv-detail-abo/artikel/autonomie-im-team/
  5. Deutsche Hebammenzeitschrift „Alles aus einer Hand“ (Ausgabe 3/2021) https://www.dhz-online.de/news/detail/artikel/alles-aus-einer-hand
  6. Deutsche Hebammenzeitschrift „Begleit-Beleghebammen: Ganzheitliche Geburtshilfe“ (Ausgabe 3/2021) https://www.dhz-online.de/news/detail/artikel/ganzheitliche-geburtshilfe/
  7. Deutsche Hebammenzeitschrift „Freie Wahl zwischen 1:1 und 1:2“ (Ausgabe 3/2021) https://www.dhz-online.de/news/detail/artikel/freie-wahl-zwischen-11-und-12/