Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Daher sollte auch ein Besuch bei den Eltern sehr gut überlegt sein und ist nur angezeigt, wenn sie unterstützungsbedingt sind, weil sie etwa auf Hilfe beim Einkaufen angewiesen sind. Diese Regelung kann sich täglich ändern. Bitte informieren Sie sich hier regelmäßig über den aktuellen Stand:
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