Verordnungsfähig gemäß §31 SGB V
Reicht die normale Ernährung bei Ihrem Kind nicht aus, so dass die Gewichtsentwicklung nicht adäquat verläuft, sollte im ersten Schritt die normale Ernährung hochkalorisch sein. Dies kann durch die Anreicherung von Speisen und Getränken erfolgen. Duocal als Zusatz zur normalen Ernährung kann Energiedefizite ausgleichen. Das Pulver dient als medizinische Nahrungsanreicherung und kann ungewolltem Gewichtsverlust entgegenwirken.
Duocal liefert in konzentrierter Form Energie für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes. Als hochkalorische Nahrungsanreicherung von Speisen beträgt sein Energiegehalt 492 kcal/100 g. Duocal eignet sich besonders für Kinder mit einem erhöhten Energiebedarf zusätzlich zur normalen Ernährung. Kinderärzte verordnen es auch mit Erfolg in der Ernährung von Kindern mit angeborenen, seltenen Defekten im Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel.
Hinweise zu Verordnungsfähigkeit und Bezug von Duocal
Duocal ist ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und wird auf ärztliche Verordnung unter ärztlicher Aufsicht angewendet.
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