In diesem Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen rund um die Verordnung von medizinischer Trinknahrung wie Fortimel®:

  • Unter welchen Voraussetzungen medizinische Trinknahrung verordnungsfähig ist
  • Wo Sie Ihr Fortimel®-Rezept einlösen können
  • Wie wir Sie persönlich unterstützen können

Alle Fortimel® Trinknahrungen sind verordnungsfähig. Das heißt, sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Arzt/ einer Ärztin verordnet werden und sind dann mit Rezept erstattungsfähig durch die gesetzliche Krankenkasse.
Dies ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) festgelegt (Kapitel I; §§ 18 bis § 26).
Bei den privaten Krankenkassen hängt es davon ab, welche Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. In diesem Fall sollten Sie daher vorher bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob und in welchem Umfang sie die Kosten für medizinische Trinknahrung übernimmt.

 

Voraussetzungen für die Verordnung von medizinischer Trinknahrung

Voraussetzung für die Verordnung von Trinknahrung ist, dass die betroffene Person „eine fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ hat und sonstige alternative Maßnahmen (wie z.B. eine Anreicherung der normalen Ernährung) nicht ausreichen, um die Ernährungssituation zu verbessern.

Dazu kann es zum Beispiel im Zuge einer Krebserkrankung oder auch einer neuro-degenerativen Erkrankung wie ALS oder Parkinson kommen.

So lösen Sie Ihr Fortimel®-Rezept ein

Wenn Sie ein Fortimel®-Rezept bekommen haben, können Sie es auf den folgenden Wegen einlösen:

  • Ihrer Apotheke vor Ort: Ihr Fortimel® Rezept können Sie in jeder Apotheke in Deutschland einlösen. Auch wenn die Apotheke das Produkt nicht auf Lager hat, kann es meist innerhalb von ein paar Stunden bestellt und geliefert werden.
  • Versandapotheken: Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, in eine Apotheke zu gehen, können Sie inzwischen Ihr Rezept auch bei einigen Online-Apotheken einlösen. Die Fortimel®-Produkte werden dann direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Genaue Informationen zur Rezepteinlösung finden Sie jeweils auf der Website der verschiedenen Versandapotheken.
  • Sanitätshäuser: Ihr Fortimel® Rezept können Sie, ähnlich wie in einer Apotheke, auch in einem Sanitätshaus einlösen.
  • Das Nutricia Ernährungsteam: Wir haben ein eigenes Ernährungsteam, bestehend aus examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, das Sie individuell unterstützen kann. Sie bekommen eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in, der/die sich vollkommen kostenfrei um alles kümmert.
    - Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse
    - Beschaffung der Folgerezepte von Arzt/Ärztin
    - Kostenlose Lieferung der Trinknahrung direkt zu Ihnen nach Hause (für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) an).

Sie können das Nutricia Ernährungsteam telefonisch unter 00800/700 500 00 erreichen (Mo-Fr 9-16 Uhr, gebührenfrei aus DACH) oder Sie kontaktieren uns über das Kontaktformular. Erwähnen Sie dann einfach, dass Sie gerne vom Ernährungsteam unterstützt werden möchten.

Wenn Sie Fortimel® nicht auf Rezept bekommen

Bitte besprechen Sie die Verwendung von Fortimel® Trinknahrungen in jedem Fall mit Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin und klären Sie ab, ob medizinische Trinknahrung für Sie geeignet und sinnvoll ist. Generell ist Fortimel® in der Apotheke, im Sanitätshaus oder direkt bei uns im Onlineshop erhältlich.

Häufig gestellte Fragen

Fachärzte (z.B. Onkologen) oder Hausärzte im klinischen und ambulanten Bereich.

Die behandelnde medizinische Fachkraft entscheidet auf Basis der medizinischen Situation, ob eine Verordnung notwendig und gerechtfertigt ist. Dabei wird geprüft, ob die Kriterien der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) erfüllt sind.

Wenn Sie ein Fortimel®-Rezept erhalten, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) an. Wenn Sie Fortimel® nicht auf Rezept bekommen, müssen die Kosten selbst getragen werden.

Ja, falls Sie privatversichert sind und ein Fortimel® Rezept erhalten haben, sollten Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Solange es medizinisch notwendig ist. Ihr Arzt/ Ihre Ärztin prüft dies regelmäßig.

Sprechen Sie das Thema offen bei Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt an. Sie können auch eine Ernährungsfachkraft konsultieren oder eine Zweitmeinung einholen. Im Gespräch können Sie gemeinsam überlegen, ob medizinische Trinknahrung sinnvoll ist und welches Produkt das Richtige für Sie wäre.

Sie haben noch weitere Fragen?

Das Thema Trinknahrung ist vielleicht neu für Sie und Sie haben Fragen dazu. Unser Team von der Produktberatung ist persönlich für Sie da und berät Sie gerne zu unseren Fortimel®-Produkten sowie medizinischer Trinknahrung im Allgemeinen. Natürlich ist dieser Service kostenlos!

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten?

Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne zu unserem Produktsortiment oder zu medizinisch enteraler Ernährung im Allgemeinen – ganz einfach telefonisch oder online. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Fortimel® Trinknahrungen sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät). Zum Diätmanagement bei krankheitsbedingter Mangelernährung. Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden.