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In diesem Artikel erfährst Du die wichtigsten Informationen rund um die Verordnung von medizinischer Trinknahrung wie Fortimel®:
- Unter welchen Voraussetzungen medizinische Trinknahrung verordnungsfähig ist
- Wo Du Dein Fortimel®-Rezept einlösen kannst
- Wie wir Dich persönlich unterstützen können
Alle Fortimel® Trinknahrungen sind verordnungsfähig. Das heißt, sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einem Arzt/ einer Ärztin verordnet werden und sind dann mit Rezept erstattungsfähig durch die gesetzliche Krankenkasse.
Dies ist im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) festgelegt (Kapitel I; §§ 18 bis § 26).
Bei den privaten Krankenkassen hängt es davon ab, welche Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. In diesem Fall solltest Du daher vorher bei Deiner Krankenkasse nachfragen, ob und in welchem Umfang sie die Kosten für medizinische Trinknahrung übernimmt.
Voraussetzungen für die Verordnung von medizinischer Trinknahrung
Voraussetzung für die Verordnung von Trinknahrung ist, dass die betroffene Person „eine fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung“ hat und sonstige alternative Maßnahmen (wie z.B. eine Anreicherung der normalen Ernährung) nicht ausreichen, um die Ernährungssituation zu verbessern.
Dazu kann es zum Beispiel im Zuge einer Krebserkrankung oder auch einer neuro-degenerativen Erkrankung wie ALS oder Parkinson kommen.
So löst Du Dein Fortimel®-Rezept ein
Wenn Du ein Fortimel®-Rezept bekommen hast, kannst Du es auf den folgenden Wegen einlösen:
- Deine Apotheke vor Ort: Dein Fortimel® Rezept kannst Du in jeder Apotheke in Deutschland einlösen. Auch wenn die Apotheke das Produkt nicht auf Lager hat, kann es meist innerhalb von ein paar Stunden bestellt und geliefert werden.
- Versandapotheken: Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, in eine Apotheke zu gehen, kannst Du inzwischen Dein Rezept auch bei einigen Online-Apotheken einlösen. Die Fortimel®-Produkte werden dann direkt zu Dir nach Hause geliefert. Genaue Informationen zur Rezepteinlösung findest Du jeweils auf der Website der verschiedenen Versandapotheken.
- Sanitätshäuser: Dein Fortimel® Rezept kannst Du, ähnlich wie in einer Apotheke, auch in einem Sanitätshaus einlösen.
- Das Nutricia Ernährungsteam: Wir haben ein eigenes Ernährungsteam, bestehend aus examinierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen, das Dich individuell unterstützen kann. Du bekommst eine/n persönliche/n Ansprechpartner/in, der/die sich vollkommen kostenfrei um alles kümmert.
- Klärung der Kostenübernahme mit Deiner Krankenkasse
- Beschaffung der Folgerezepte von Arzt/Ärztin
- Kostenlose Lieferung der Trinknahrung direkt zu Dir nach Hause (für dich fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) an).
Du kannst das Nutricia Ernährungsteam telefonisch unter 00800/700 500 00 erreichen (Mo-Fr 9-16 Uhr, gebührenfrei aus DACH) oder du kontaktierst uns über das Kontaktformular. Erwähne dann einfach, dass Du gerne vom Ernährungsteam unterstützt werden möchtest.
Wenn Du Fortimel® nicht auf Rezept bekommst
Bitte besprich die Verwendung von Fortimel® Trinknahrungen in jedem Fall mit Deinem Arzt/ Deiner Ärztin und kläre ab, ob medizinische Trinknahrung für Dich geeignet und sinnvoll ist. Generell ist Fortimel® in der Apotheke, im Sanitätshaus oder direkt bei uns im Onlineshop erhältlich.
Häufig gestellte Fragen
Fachärzte (z.B. Onkologen) oder Hausärzte im klinischen und ambulanten Bereich.
Die behandelnde medizinische Fachkraft entscheidet auf Basis der medizinischen Situation, ob eine Verordnung notwendig und gerechtfertigt ist. Dabei wird geprüft, ob die Kriterien der Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) erfüllt sind.
Wenn Du ein Fortimel®-Rezept erhältst, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten, es fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung („Rezeptgebühr“) an. Wenn du Fortimel® nicht auf Rezept bekommst, müssen die Kosten selbst getragen werden.
Ja, falls du privatversichert bist und ein Fortimel® Rezept erhalten hast, solltest Du vorab mit Deiner Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Solange es medizinisch notwendig ist. Dein Arzt/ Deine Ärztin prüft dies regelmäßig.
Sprich das Thema offen bei Deiner Ärztin/ Deinem Arzt an. Du kannst auch eine Ernährungsfachkraft konsultieren oder eine Zweitmeinung einholen. Im Gespräch könnt ihr gemeinsam überlegen, ob medizinische Trinknahrung sinnvoll ist und welches Produkt das richtige für Dich wäre.
Du hast noch weitere Fragen?
Das Thema Trinknahrung ist vielleicht neu für Dich und Du hast Fragen dazu. Unser Team von der Produktberatung ist persönlich für Dich da und berät Dich gerne zu unseren Fortimel®-Produkten sowie medizinischer Trinknahrung im Allgemeinen. Natürlich ist dieser Service kostenlos!
Hast Du Fragen zu unseren Produkten?
Wir sind für Dich da und beraten Dich gerne zu unserem Produktsortiment oder zu medizinisch enteraler Ernährung im Allgemeinen – ganz einfach telefonisch oder online. Wir freuen uns, von Dir zu hören!
Fortimel® Trinknahrungen sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät). Zum Diätmanagement bei krankheitsbedingter Mangelernährung. Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden.