Die Kosten für medizinische Trinknahrung, präoperative Ernährung und Sondennahrung werden von der Grundversicherung übernommen – auf ärztliche Verordnung und gemäss GESKES-Richtlinien.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über den Ablauf und die erforderlichen Formulare.

Schritt 1: Ermitteln Sie zunächst, bei welcher Krankenkasse Ihre Patientin oder Ihr Patient versichert ist. Je nach Versicherungsgruppe ist eine bestimmte Verordnung bzw. ein Kostengutsprachegesuch notwendig.

Formulare nach Versicherungsgruppe:

CSS (CSS-Versicherung, Arcosana)

  • Verordnung ausfüllen, unterschreiben und abstempeln
  • Direkt an den HomeCare-Service senden
  • Eine Kopie für allfällige Rückfragen der Krankenkasse aufbewahren
  • Verordnung CSS herunterladen

HSK (Helsana, Sanitas, KPT)

  • Verordnung ausfüllen, unterschreiben und abstempeln
  • Direkt an den HomeCare-Service senden
  • Eine Kopie für allfällige Rückfragen der Krankenkasse aufbewahren
  • Verordnung HSK herunterladen

SVK (alle übrigen Krankenkassen)

Schritt 2: Der Homecare-Service liefert die verordneten Produkte an die gewünschte Adresse und übernimmt die Abrechnung mit der Krankenkasse. Der Homecare-Service unterstützt Sie bei Unsicherheiten auch gerne beim Ausfüllen der Formulare.

Vergütung Andickungsmittel

Seit dem 01. Oktober 2022 werden Andickungsmittel zur Therapie von Dyspagie vollständig oder teilweise über die Grundversicherung rückerstattet. Hier genügt ein ärztliches Rezept – eine Kostengutsprache ist nicht erforderlich. Schicken Sie das Arztrezept direkt an die Krankenkasse und gleichzeitig an den von Ihnen ausgewählten HomeCare-Service.

GESKES zertifizierte HomeCare-Service: